AKTUELLES
WICHTIG!!! Termin zur Schulanmeldung für Schulanfänger 2022/23 bis zum 16.04.2021 Aufgrund der neuen Thüringer Schulordnung können nur Anmeldungen bis zum 16.04.2021 berücksichtigt werden. Bitte füllen Sie dazu das Anmeldeformular der Grundschule (im Bereich „Service“) aus und schicken Sie es uns auf dem Postweg zu. Wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Alle Familien erhalten voraussichtlich bis Anfang Mai 2021 die Entscheidung zur Schulplatzvergabe. Corona-bedingt kann leider vorerst kein Tag der offenen Tür stattfinden. -------------------------------------------------------------------------------------- -> Ansicht und Bestellung unserer Schulkleidung vom 20.-27. 4. 2021 möglich <- -------------------------------------------------------------------------------------- Stellenausschreibung Lehrer/in Wir suchen eine(n) Grundschullehrer(in) zur Verstärkung unseres Teams. Bewerbungen können gern auf dem Postweg oder über E-Mail: fggsmilda@t-online.de versendet werden. Schulöffnung
* * * Regelungen ab dem 12. April 2021 * * * Alle allgemeinbildenden Schulen einschließlich der allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft wechseln in den Klassenstufen 1 bis 13 ab dem 12. April 2021 in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Phase „Gelb II“) gemäß §§ 36 bis 40 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
Ab der Klassenstufe 1 muss sowohl im Schulhaus, als auch im Unterricht und in der Betreuung eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Aktueller Brief des Schulleiters
(08.04.2021) Elternbrief zu den Selbsttests an Schulen ab April 2021 ELternbrief des Ministers zu den Selbsttests 06.04.2021 Aktuelle Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (09.04.2020) Stand: 09.04.2021
Notbetreuung
für unsere Jahrgänge 5- 6 ab dem 12.04. 2021 ANMELDEVERFAHREN
-> im Bereich von erheblichen öffentlichen Interesse beschäftigte Berufsgruppen. Für die Inanspruchnahme ist das Antragsformular zu nutzen. Bitte beachten Sie: Aufgrund geteilter Lerngruppen und der gestaffelten Rückkehr aller Klassenstufen in den Präsenzunterricht sind unsere personellen Ressourcen für die Notbetreuung stark eingeschränkt. Es erfordert unsererseits einen sehr hohen organisatorischen Aufwand, diese Betreuung sicherzustellen. Aus diesem Grund können wir zu spät gemeldete Schüler leider nicht betreuen. |
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Jahresplan 2020/21 ------------------------------------------------- Ferienkalender -------------------------------------------------- Presseberichte -------------------------------------------------- Schulrekorde -------------------------------------------------- Kalenderarchiv -------------------------------------------------- MILDA-News --------------------------------------------------Milda im Bildungsspenderportal Spenden-Shop: Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Einkauf im Internet mit einer kleinen Spende des jeweiligen Shops für unsere Schule zu verbinden. -------------------------------------------------- Mildaer Schulbibliothek sucht Buchpaten ------------------------------------------------- Schulengel.de stellt uns die Möglichkeit zur Verfügung, beim Online-Shoppen Spenden für unsere Einrichtung zu sammeln. Wann immer Sie Schulengel.de starten, zahlt der Shop für diesen Klick eine Prämie von 2-12% des Netto-Einkaufswertes; 70% davon gehen als Spende an uns.
...so gehts Sie haben Interesse an einem freiwilligen sozialen Jahr? Dann bewerben Sie sich bei uns: fg-milda@t-online.de |
Hygienemaßnahmen zum primären Infektionsschutz - aktuelle Hinweise
Konkretisierung des § 3 Absatz 1 Satz 2 KiJuSSpVO durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit der obersten Gesundheitsbehörde für den Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis zum 14. März 2021
In Konkretisierung des § 3 Absatz 1 Satz 2 KiJuSSpVO wird festgelegt, dass folgende Personen die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 nicht betreten und Angebote nach § 1 Absatz 1 Nr. 4 und 5 nicht nutzen dürfen: 1. Kinder mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
2. Kinder mit Muskelschmerzen
3. Personen mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
4. Personen mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°;
5. Personen mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, Schnupfen, Fieber), wenn zusätzlich
a. ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
b. eine Exposition gegenüber dem Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Das Betretungsverbot nach Nr. 5 gilt nicht für Kinder mit Rhinorrhoe (laufender Nase) oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, die gemäß der Beurteilung eines Elternteils oder Betreuenden nicht auf eine beginnende akute Atemwegsinfektion hinweisen.
- Covid-Infektionen von Schülerinnen und Schülern sind unverzüglich der Schule durch die Erziehungsberechtigten nach Maßgabe des TMBJS mitzuteilen. Rufen Sie bitte im Büro unserer Schule an ( 03642263503 ) bzw. senden Sie eine E-Mail an fg-milda@t-online.de.
- Unser Büro ist von Mo. bis Fr. durchgehend von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr besetzt.
- mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung:
- akuter Verlust des Geschmacks- und / oder Geruchssinns,
- Atemnot oder
- Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Husten
- die aus Risikogebieten zurückkehren und keinen Nachweis über eine negative Testung vorlegen können oder die nach aktuellen Erkenntnissen vorgegebene Zeit der Quarantäne nicht eingehalten haben.
- Schüler/innen, deren Eltern aufgrund von Symptomen getestet werden sollen oder auf ein Testergebnis warten, sind vom Präsenzunterricht freigestellt. Sie melden sich wie gewohnt per E-Mail im Sekretariat und bitten um Aufgaben für den Distanzunterricht
Konkretisierung des § 3 Absatz 1 Satz 2 KiJuSSpVO durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Einvernehmen mit der obersten Gesundheitsbehörde für den Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis zum 14. März 2021
In Konkretisierung des § 3 Absatz 1 Satz 2 KiJuSSpVO wird festgelegt, dass folgende Personen die Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 nicht betreten und Angebote nach § 1 Absatz 1 Nr. 4 und 5 nicht nutzen dürfen: 1. Kinder mit gastrointestinalen Symptomen (erhebliche Bauchschmerzen, Durchfall, Erbrechen);
2. Kinder mit Muskelschmerzen
3. Personen mit Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns;
4. Personen mit schweren respiratorischen Symptomen wie akuter Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber über 38°;
5. Personen mit respiratorischen Symptomen (trockener Husten, Schnupfen, Fieber), wenn zusätzlich
a. ein enger Kontakt zu anderen Personen in der Einrichtung oder während des Angebotes zu erwarten ist; oder
b. eine Exposition gegenüber dem Virus wahrscheinlich ist, insbesondere wenn eine Verbindung zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen besteht.
Das Betretungsverbot nach Nr. 5 gilt nicht für Kinder mit Rhinorrhoe (laufender Nase) oder verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, die gemäß der Beurteilung eines Elternteils oder Betreuenden nicht auf eine beginnende akute Atemwegsinfektion hinweisen.
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